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Stadt Remscheid bekommt Recht bei Klage zum Wiederaufbau vom Blauen Mond

07.10.2020 Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat die Klage der BGB-Grundstücksgesellschaft Herten BV 177017 (ALDI) gegen eine Ordnungsverfügung der Stadt Remscheid zum Wiederaufbau des Blauen Mondes abgewiesen. Zusätzlich hat das Gericht sehr hohe Hürden für eine Revision gegen dieses Urteil gesetzt.
Wir haben mit dem Technischen Beigeordneten Peter Heinze (Stadt Remscheid) und Bernd Schützeberg (Interessengemeinschaft ‚Blauer Mond von Remscheid‘) gesprochen.